1948, drei Jahre nach dem entsetzlichen 2. Weltkrieg, wurden die (internationalen) universellen Menschenrechte von den Vereinten Nationen ausgerufen. Ziel war es, dass sich die Gräuel und Not u.a. eines Krieges, nie wieder wiederholen sollten und hierzu sollten alle Länder zustimmen. Zu den Menschenrechten zählen z.B. das Recht auf Bildung und Gesundheitsversorgung, das Recht auf (sauberes) Wasser, und ganz allgemein …“alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“. Es existieren weltweit leider eine sehr unterschiedliche Umsetzung, bzw. sogar das absolute Nicht-Einhalten der Menschenrechte – die Rechte sind (leider) nicht einklagbar.
Daran wurde heute in Reutlingen auf dem Marktplatz erinnert – Passanten, Gäste und interessierte Menschen kamen und hinterließen als Symbol ihrer Solidarität und ihres Gedenkens an die Menschenrechte und derer Missachtungen ihren Fußabdruck. Wir hoffen, dass wir uns – abgesehen vom 10. Dezember – auch weiterhin an die universell geltenden Rechte für Menschen erinnern und diese respektieren.